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Die Jagd als wichtige Datenquelle für die Wildbestandsregulierung

Christoph Jäggi ist als Jagdverwalter des Kantons Glarus für die administrative Regulierung von Jagd und Fischerei zuständig. Er ist verantwortlich dafür, dass die Gesetzgebung von Bund und Kanton umgesetzt werden.

Kanton Glarus. – Seit 2008 amtet Christoph Jäggi als Leiter der Abteilung Jagd und Fischerei des Kantons Glarus. Im Bezug auf die Jagd liegt seine Aufgabe vornehmlich darin, den Wildbestand so zu regulieren, damit sich der Wald auf natürliche Weise verjüngen kann, also der Verbiss reduziert wird, und es keine untragbaren Schäden in der Landwirtschaft gibt. Aber auch für die Wildtiere selbst ist eine gesunde Population wichtig. „Die Ressourcen im Wald reichen nur für eine bestimmte Anzahl von Tieren“, erklärt der Jagdverwalter.

Gute Daten sind das A und O“
Sein Ziel ist deshalb, die Populationsentwicklung so zu steuern, dass ein gesundes Verhältnis in der Alters- und Geschlechtsverteilung, sowie der Gesamtzahl der jeweiligen Tiere entsteht. Um dies zu erreichen, werden jedes Jahr aufs Neue Vorgaben in den Jagdvorschriften publiziert. Diese geben bei der in Glarus praktizierten Patentjagd die Anzahl der maximal erlaubten Abschüsse pro Jäger an. Dabei wird sowohl nach Tierart, als auch nach Geschlecht und Alter unterschieden. Nebst Einschränkungen werden auch Abschüsse bestimmter Tierkategorien wie der Gamsgeissen bewusst gefördert. „Wir haben hier sogar Anreizsysteme geschaffen, indem beispielsweise einem Jäger, der eine Gamsgeiss von 14 Jahren oder älter erlegt, nach Vorlage bei der Wildhut der Abschuss einer weiteren Gamsgeiss zugestanden wird“, so Jäggi.

Da man seitens der Behörden auf möglichst genaue Angaben angewiesen ist, sind die Jäger dazu angehalten, das von ihnen erlegte Wild möglichst genau zu dokumentieren. Neben den eigenen Zählungen der Behörde sind sie die wichtigste Datenquelle zur Bestandsgrösse und Bestandsstruktur. „Es ist ohnehin kaum festzustellen, wie viele Tiere wir genau haben“, erklärt Jäggi. „Gute Daten sind aber für mich das A und O bei der Planung der weiteren Massnahmen.“

Interessenskonflikte vermeiden
Die Jagdvorschriften werden jeweils in der Jagdkommission beraten. Der Regierungsrat legt aber letztendlich die Jagdvorschriften fest, womit sie rechtliche Gültigkeit haben, erläutert Jäggi das Prozedere. Damit er als Jagdverwalter seiner Aufgabe nachkommen kann, die Umsetzung dieser Regelungen und Einhaltung der Gesetze sicherzustellen, stehen ihm vier Wildhüter und ein Fischereiaufseher zur Seite. Wie er selbst, nehmen diese jagdpolizeiliche Aufgaben wahr. Entsprechend wird diesbezüglich auch eine enge Zusammenarbeit mit der Förstern und der Polizei gepflegt. 

Dass die Interessen der Jäger und die der Behörde dabei naturgemäss auch auseinanderklaffen können, weiss Jäggi, der ebenfalls als Jäger aktiv ist. „Allerdings betreibe ich die Jagd nicht sehr intensiv und gehe auch nicht im Kanton Glarus jagen – da bin ich strikt für Gewaltenteilung. Schliesslich kann ich nicht gleichzeitig Jäger und Aufsichtsperson sein.“

Neben der Wildschadenverhütung und der nachhaltigen Bejagung gehört unter anderem auch der Lebensraumschutz zu seinen Hauptaufgaben, z.B. bei der Begleitung grosser Bauvorhaben. Ein positives Beispiel sei hier die Zusammenarbeit beim Bau der neuen Hochspannungsleitungen vom Kraftwerk Linth-Limmern, wofür unter anderem die Flugzeiten und Flugrouten der Helikopter entsprechend geregelt wurden. Aber es sind vor allem auch touristische Herausforderungen, die gelöst werden müssen, wie beispielsweise die Regulierung und Abstimmung bei Schneeschuhwanderungen durch Wildlebensräume. In diesem Bereich gilt es noch viel Arbeit zu leisten, blickt der Jagdverwalter in die Zukunft.